Schomäcker & Beukmann GmbH
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Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung ist eine Absicherung gegen Kosten, die aus Unfällen oder Krankheiten, diagnostischen oder vorbeugenden Maßnahmen entstehen. Man unterscheidet folgende Versicherungsarten:

  • Vollversicherung
  • Teilversicherung
  • Zusatzversicherung

Der versicherte Personenkreis besteht bei der Vollversicherung aus nicht GKV-versicherungspflichtigen Arbeitnehmern (bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze) sowie Beamten, Selbständigen und Freiberuflern. Es besteht die Möglichkeit, den ambulanten und stationären Bereich oder die gesamten Krankheitskosten abzudecken. Bei der Teilversicherung wird ein Anteil der Krankheitskosten abgesichert (Beamte mit Anspruch auf Beihilfe). Die Zusatzversicherung ergänzt den Versicherungsschutz zur gesetzlichen Krankenversicherung, z. B. Zahnzusatz- oder Auslandsreisekrankenversicherung, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld usw.

 

 

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