Altersvorsorge
Die private Vorsorge eines Erwerbstätigen soll im Alter seinen Lebensunterhalt mit möglichst wenig Einschränkungen sichern. Hier bietet die Riester-Rente die Möglichkeit, durch staatliche Förderung vorzusorgen. Die Beiträge und Zulagen sind als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig. Voraussetzung ist ein zertifizierter Vertrag, z. B. in Form einer Renten-, fondsgebundenen Rentenversicherung oder auch ein Fondssparplan.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge wären die Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds und Unterstützungskasse zu nennen. Unter Berücksichtigung der gegebenen Voraussetzungen seitens des Arbeitgebers kann hier extern ein Vertrag abgeschlossen werden.